Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung, die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht erforderlich.
Unterschied beschleunigte Qualifikation / Grundqualifikation? Es handelt sich hierbei um eine beschleunigte Prüfung. Der Unterschied liegt darin, dass der praktische Prüfungsteil komplett entfällt. Die beschleunigte Grundqualifikation besteht also nur aus dem theoretischen Teil.
Wenn Sie die Grundqualifikation auf die schnelle Art erwerben wollen, müssen Sie nicht nur den Fahrersitz, sondern auch die Schulbank drücken: Sie absolvieren 140 Unterrichtsstunden à 60 Minuten. Dazu gehören mindesten zehn Fahrstunden
Die einmal abgelegte Grundqualifikation bleibt gültig, egal ob sie durch Prüfung, Besitzstand oder Ausbildung zum Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbetrieb erworben wurde. Der Fahrer muss jedoch die 35 Stunden Weiterbildung nachweisen, um die 95 wieder eingetragen zu bekommen.